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20.05.2026
20.05.2026
28135 Bayerisches Oberstes Landesgericht

Transfrau im Strafvollzug darf von einem männlichen Bediensteten durchsucht werden

20.05.2026Die körperliche Durchsuchung einer als Mann geborenen Strafgefangenen, die jetzt noch die primären Geschlechtsmerkmale eines Mannes aufweist und nach ihrem äußeren Erscheinungsbild dem männlichen Geschlecht zuzuordnen ist, durch einen männlichen Bediensteten mittels Abtasten ist unabhängig vom amtlichen Personenstands­eintrag zulässig.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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