wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
 
24.03.2025
24.03.2025
25288 Fachanwalt für Medizinrecht Philip Christmann

Behandlung durch Chefarzt - Klinik muss Patient nicht sofort und auch nicht mündlich über Verhinderung des Wahlarztes aufklären: Oberlandesgericht Dresden 17-12-2024

06.02.2025Vereinbart ein Patient mit einer Klinik, dass er am nächsten Tag durch den Wahlarzt (Chefarzt) der Klinik operiert werden soll (Wahlleistungs­vereinbarung) und ist bereits zu diesem Zeitpunkt bekannt, dass der Chefarzt am Operationstag verhindert sein wird, so ist es ausreichend und rechtlich nicht zu beanstanden, wenn der Patient erst zweieinhalb Stunden danach eine Stellvertre­tervereinbarung zur Unterzeichnung vorgelegt wird, in der er über die Verhinderung des Chefarztes und die Möglichkeit, sich entweder durch den Stellvertreter des Chefarztes oder durch einen anderen Arzt der Klinik operieren zu lassen, aufgeklärt wird. Einer sofortigen und auch mündlichen Aufklärung oder gar der Mitteilung der Gründe und der Dauer der verhinderung des ...Weiterlesen auf christmann-law.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf christmann-law.de
christmann-law.de mehr von christmann-law.de
URL dieser Seite: https://www.recht-aktuell.de/Behandlung_durch_Chefarzt_-_Klinik_muss_Patient_nicht_sofort_und_auch_nicht_muendlich_ueber