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25.09.2025
25.09.2025
27076 buero.malkus - Rechtsanwaltskanzlei

BGH-Urteil: Empfängerrechte gegenüber Unterfrachtführern gestärkt

22.09.2025Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Empfänger können ihre Ansprüche direkt gegenüber dem Unterfrachtführer geltend machen, wenn Waren verloren gehen oder nicht ausgeliefert werden. Für kleine Unternehmen, Mittelständler, Gewerbetreibende und Privatpersonen bietet malkus.lawyer verbindliche RechtsberatungDer Beitrag BGH-Urteil: Empfängerrechte gegenüber Unterfrachtführern gestärkt erschien zuerst auf buero.malkus - Rechtsanwalts­kanzlei in Leipzig.Weiterlesen auf malkus.lawyerLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf malkus.lawyer
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