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03.05.2024
03.05.2024
15974 Oberverwaltungsgericht des Saarlandes

Anspruch auf Beihilfe für Kosten von Nasentropfen bei chronischem Schnupfen wegen Nasen­scheide­wand­verkrümmung

19.07.2021Aufwendungen für Nasentropfen zur Behandlung eines chronischen Schnupfens wegen einer Nasen­scheide­wand­verkrümmung sind beihilfefähig. Soweit die Beihilfeverordnung vorsieht, dass Aufwendungen für Arzneimittel zur Anwendung von Erkältungs­krank­heiten und grippalen Infekten nicht beihilfefähig sind, greift dieser Leistungsausschluss nicht. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht des Saarlandes entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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