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29.04.2024
29.04.2024
20314 Verwaltungsgericht Berlin

Keine Beihilfe für Barthaarentfernung bei Kosmetikerin

06.03.2023Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass eine Beamtin mit Transidentität keinen Anspruch hat auf Übernahme der bei einer Kosmetikerin entstandenen Kosten für eine Nadelepilation des Barts.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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