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27.04.2024
27.04.2024
23500 Verwaltungsgericht Koblenz

Flughafen Frankfurt-Hahn darf staatliche Beihilfen vorerst behalten

26.03.2024Das Land Rheinland-Pfalz darf dem Flughafen Frankfurt-Hahn für die Jahre 2017 und 2018 gewährte Beihilfen zunächst nicht zurückfordern. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und hob den Rücknahme- und Rückforde­rungsbescheid auf.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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