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16.09.2026
16.09.2026
28566 Verwaltungsgericht Koblenz

Abänderung im Eilverfahren: Brandbeschädigtes Gebäude muss abgerissen werden

16.09.2026Das Verwaltungsgericht Koblenz hat auf Antrag des Landkreises Altenkirchen seinen Eilbeschluss vom 23. Juli 2026 abgeändert und den Eilantrag des Antragstellers gegen die Anordnung des Rückbaus der durch einen Brand beschädigten Gebäudehälfte in Betzdorf abgelehnt.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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