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25.08.2026
25.08.2026
28487 Verwaltungsgericht Gießen

Zu spät eröffnet: Keine vorläufige Gestattung für Betreiberin einer Prostitutionsstätte

25.08.2026Das Verwaltungsgericht Gießen hat den Eilantrag der Betreiberin einer Prostitutionsstätte in Reiskirchen, mit dem diese die vorläufige Gestattung der (Wieder-)eröffnung ihres Betriebs durch den Landkreis Gießen begehrte, abgelehnt.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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