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02.10.2026
02.10.2026
28646 Verwaltungsgericht Köln

DB InfraGO AG hat einen Anspruch auf Erhöhung der Obergrenze der Gesamtkosten für die Netzfahrplanperiode 2026/2027 um mehr als 880 Mio. Euro

02.10.2026Mit Eilbeschluss vom heutigen Tag hat die für die Eisenbahn­regulierung zuständige 18. Kammer des Verwaltungsgerichts Köln entschieden, dass die DB InfraGO AG einen Anspruch auf Festsetzung der Obergrenze der Gesamtkosten für die Netzfahrplanperiode 2026/2027 auf 8.203 Mio. Euro hat.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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