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29.04.2024
29.04.2024
15896 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Ehemaliger Vorstands­vorsitzender der Wirecard AG erhält vorläufige Abwehrdeckung aus der D&O-Versicherung

09.07.2021Die D&O-Versicherung kann sich gegenüber der Wirecard AG nicht auf einen Leistungsausschluss wegen einer arglistigen Täuschung bei Vertrags­verlängerung stützen. Der Versicherungsschutz entfällt gemäß den Vertragsbedingungen erst bei der Feststellung einer vorsätzlichen oder wissentlichen Pflichtverletzung. An einer für diese Feststellung erforderlichen rechtskräftigen Entscheidung oder einem Eingeständnis fehlt es hier, so dass vorläufig Versicherungsschutz zu gewähren ist, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG).Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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