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28.04.2024
28.04.2024
22656 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Grabbeigabe durch Testaments­vollstrecker auch bei Auswirkung auf Vermächtnis nicht grob pflichtwidrig

18.01.2024Ein Testaments­vollstrecker begeht keine grobe Pflichtverletzung, sofern er die Eheringe und eine Kette der Erblasserin auf deren Wunsch ihr mit ins Grab legt, auch wenn er dadurch einem angeordneten Vermächtnis teilweise nicht nachkommen kann. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat die Beschwerde einer Tochter der Erblasserin zurückgewiesen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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