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01.05.2024
01.05.2024
15767 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Kein Versicherungsschutz aus Betriebs­schließungs­versicherung wegen Corona-Pandemie

24.06.2021Es besteht kein Versicherungsschutz nach § 2 der Zusatzbedingungen der Betriebs­schließungs­versicherung während des ersten „Lockdowns“ vom 18.3. bis 16.4.2020. § 2 dieser Zusatzbedingungen enthält allenfalls einen dynamischen Verweis auf den Katalog der Krankheiten und Krankheitserreger i.S.d. §§ 6, 7 Infektions­schutz­gesetz. COVID-19 wurde erst nach diesem Zeitraum in den Katalog integriert. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat deshalb die Berufung gegen das klageabweisende Urteil zurückgewiesen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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