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29.04.2024
29.04.2024
20496 Landessozialgericht Berlin-Brandenburg

Kein Versicherungsschutz nach Sturz mit Inlineskates beim Firmenlauf

18.04.2023Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass eine Arbeitnehmerin nicht als Beschäftigte unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht, wenn sie bei einem sogenannten Firmenlauf stürzt und sich dabei verletzt.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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