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29.04.2024
29.04.2024
18547 Oberverwaltungsgericht Bremen

Nach Schlaganfall können Haltegriffe für Bad und WC-Wand beihilfefähig sein

25.05.2022Nach einem Schlaganfall können Haltegriffe für Bad und WC beihilfefähig sein. Sie sind dann nicht der allgemeinen Lebenshaltung im Sinne von § 25 Abs. 2 Nr. 1 c) BBhV zuzuordnen. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Bremen entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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