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29.04.2024
29.04.2024
18627 Verwaltungsgericht Hamburg

Beihilfe für Implantation einer Schwell­körper­prothese bei erektiler Dysfunktion

08.06.2022Eine erektile Dysfunktion aufgrund krankhafter Veränderung der Schwellkörper stellt ein Krankheitsfall im beihilferechtlichen Sinne dar. Daher ist die Implantation einer Schwell­körper­prothese beihilfefähig, wenn konservative Behandlungsmethoden versagen. Dies hat das Verwaltungsgericht Hamburg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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