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28.04.2024
28.04.2024
11638 Amtsgericht Hannover

Zulässige fristlose Kündigung eines Wohnungsmieters wegen Lagerung und geplante Verwendung von mit Glasscherben ummantelten "Polenböller"

15.07.2020Ein Wohnungsmieter kann fristlos gekündigt werden, wenn er in seiner Wohnung mit Glasscherben ummantelte "Polenböller" lagert und diese auch einsetzen wollte. Eine Rattenplage rechtfertigt nicht den eigenmächtigen Einsatz von Sprengstoff. Dies hat das Amtsgericht Hannover entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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