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28.04.2024
28.04.2024
19940 Landgericht Berlin

Warmlaufenlassen des Motors in Tiefgarage für maximal 90 Sekunden

05.01.2023Der Motor eines Pkw darf in einer Tiefgarage nicht länger als 90 Sekunden warmlaufen. Dem Mitnutzer der Tiefgarage steht insofern gemäß § 862 Abs. 1 BGB ein Unter­lassungs­anspruch zu. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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