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09.07.2026
09.07.2026
28311 Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz

Vorverpackte Brötchen dürfen ohne Gewichtsangabe verkauft werden

09.07.2026Vorverpackte verzehrfertige Brötchen dürfen wie vorverpackte Aufbackbrötchen ohne Angabe eines Füllgewichts verkauft werden, wenn alle Stücke von außen sichtbar und leicht zählbar sind oder die Stückzahl auf der Packung angegeben ist. Dies entschied das Oberverwal­tungsgericht Rheinland-Pfalz.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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