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12.08.2026
12.08.2026
28437 Bayerischer Verwaltungsgerichtshof

Nächtliche Schließung von 24/7-Automatenläden in Nürnberg bleibt vorläufig in Kraft

12.08.2026Die in der Nürnberger Ladenöffnungs­verordnung geregelte Schließung von personallos betriebenen Kleinstsupermärkten in der Altstadt von 0:00 bis 6.00 Uhr und von 20:00 bis 24.00 Uhr an Sonn- und Feiertagen bleibt vorläufig in Kraft. Dies hat der Bayerische Verwaltungs­gerichtshof (BayVGH) mit Beschluss vom 7. August 2026 in einem Eilverfahren entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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