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19.02.2025
19.02.2025
25187 Verwaltungsgericht Osnabrück

"Automatenshop" darf an Sonn- und Feiertagen nicht länger als drei Stunden öffnen

16.01.2025Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat den Antrag der Betreiberin eines "Automatenshops" auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer noch anhängigen Klage abgelehnt. Hintergrund ist eine Anordnung der Stadt Papenburg vom 26. Juni 2024, nach der die Antragstellerin ihre in dem "Automatenshop" befindlichen Verkaufsautomaten an Sonn- und Feiertagen höchstens drei Stunden außerhalb der ortsüblichen Gottesdienstzeiten betreiben darf.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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