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10.10.2025
10.10.2025
27174 Kanzlei am Südstern

Verspätete Kündigungs­schutzklage bei Schwangerschaft – wann möglich?

08.10.2025In diesem Artikel der Kanzlei am Südstern aus Berlin erfahren Sie, warum eine schwangere Arbeitnehmerin ihre Kündigung auch nach Ablauf der üblichen Dreiwochenfrist noch erfolgreich angreifen konnte. Der Fall, über den das Bundesarbeits­gericht am 03.04.2025 (Az. 2 AZR 156/24) entschieden hat, zeigt: Entscheidend ist, ab wann die Betroffene sicher weiß, dass sie zum Zeitpunkt der Kündigung bereits schwanger war.Die Klägerin arbeitete seit Dezember 2012 bei ihrer Arbeitgeberin. Am 13. Mai 2022 erhielt sie die ordentliche Kündigung, die ihr am 14. Mai 2022 zuging, das Arbeitsverhältnis sollte zum 30. Juni 2022 enden. Zu diesem Zeitpunkt wusste sie nicht, dass sie schwanger war. ...Weiterlesen auf kanzlei-am-suedstern.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf kanzlei-am-suedstern.de
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