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15.09.2025
15.09.2025
27029 Kanzlei am Südstern

Halter nicht automatisch Fahrer: Bußgeld bei Parkverstößen prüfen

10.09.2025Am 17. Mai 2024 hat das Bundesver­fassungsgericht im Verfahren 2 BvR 1457/23 über eine Verfassungs­beschwerde gegen ein Bußgeld wegen Parkzeitüber­schreitung entschieden. In diesem Artikel der Kanzlei am Südstern aus Berlin erfahren Sie, worum es in dem Fall ging, weshalb die Sache vor das höchste deutsche Gericht kam und welche Konsequenzen sich daraus für ähnlich gelagerte Fälle ergeben. Die Entscheidung ist rechtlich interessant, aber kein Freifahrtschein für das Parken im Verbot. Sie macht vielmehr deutlich: Halter ist nicht automatisch Fahrer. Gerichte dürfen bei Parkverstößen nicht allein aus der Haltereigenschaft auf die Fahrereigenschaft schließen. Damit rückt das Grundprinzip in den Mittelpunkt, dass in ...Weiterlesen auf kanzlei-am-suedstern.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf kanzlei-am-suedstern.de
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