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15.11.2025
15.11.2025
27369 Kanzlei am Südstern

Ist ein erzwungenes Gesichtstattoo schwere Körperverletzung?

05.11.2025Ein Zahlendreher beim Tätowieren, ein verletzter Stolz und am Ende ein Schimpfwort im Gesicht des Opfers: Der Bundesgerichtshof hat am 10.04.2025 im Verfahren 4 StR 495/24 entschieden, dass das gegen den Willen angebrachte Gesichtstattoo „FUCK“ eine erhebliche und dauerhafte Entstellung darstellt und damit eine schwere Körperverletzung. Warum das rechtlich relevant ist und was Betroffene daraus lernen können, erfahren Sie in diesem Artikel der Kanzlei am Südstern aus Berlin.Ausgangspunkt war eine zunächst fast beiläufig wirkende Verabredung zwischen zwei Bekannten, die beide keine ausgebildeten Tätowierer waren. Auf Wunsch des späteren Angeklagten stach der andere Mann eine Zahlenreihe auf die Fingerrücken. Gemeint war die Abfolge 1312, die auch als ...Weiterlesen auf kanzlei-am-suedstern.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf kanzlei-am-suedstern.de
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