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02.05.2024
02.05.2024
22040 Landgericht Frankenthal (Pfalz)

Verletzung durch Hundeleine: Keine Haftung des Hundehalters

04.10.2023Das Landgericht Frankenthal (Pfalz) hat sich zu den Voraussetzungen der Tierhalterhaftung geäußert und die Klage eines Mannes gegen eine Hundehalterin abgewiesen. Dem Mann, der sich durch eine von ihm festgehaltene Hundeleine schwer an der Hand verletzt hat, stehen damit keine Schadens­ersatz­ansprüche zu. Das Gericht führte zur Begründung aus: Auch wenn der Unfall im Hinblick auf die vermeintlich notwendige Rettung des Hundes geschehen sei, habe sich hierbei nicht die sog. "spezifische Tiergefahr, realisiert. Dies sei jedoch zwingende Voraussetzung für eine Tierhalterhaftung.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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