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07.02.2026
07.02.2026
27706 Landgericht Coburg

Haftung des Handwerkers für Werkmängel Dritter nur bei erkennbarem Zusammenhang

06.02.2026Es gehört zu den grundlegenden Rechtsprinzipien, dass nur derjenige, dem ein Fehler zuzurechnen ist, hierfür rechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann. Wie schnell ein Handwerker für einen Werkmangel haftbar gemacht werden kann, obwohl er seine eigene Leistung fachlich einwandfrei ausgeführt hat, zeigt ein nun vom Landgericht Coburg entschiedener Fall.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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