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28.04.2024
28.04.2024
11335 Verwaltungsgericht Berlin

Verfassungs­schutz­bericht 2019 darf die "Junge Alternative für Deutschland" und den so genannten "Flügel" der AfD als Verdachtsfälle bezeichnen

02.06.2020Das Bundes­innen­ministerium darf sowohl die "Junge Alternative für Deutschland" (die Jugendorganisation der AfD) als auch den sogenannten "Flügel" (eine Gruppierung innerhalb der AfD) als Verdachtsfälle in den Verfassungs­schutz­bericht des Bundes 2019 aufnehmen. Außerdem darf die Zahl der Mitglieder der "Jungen Alternative" und des "Flügels" in der Kategorie "Personenpotenzial / Rechts­extremismus­potenzial" im Bericht aufgeführt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in zwei Eilverfahren entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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