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27.04.2024
27.04.2024
22803 Verwaltungsgericht Köln

Verfassungsschutz darf AfD-Jugendorganisation Junge Alternative als gesichert extremistische Bestrebung einstufen

07.02.2024Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die Junge Alternative (JA) als gesichert extremistische Bestrebung einstufen und behandeln. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln mit entschieden und damit auf der Grundlage einer summarischen Prüfung einen Antrag der AfD und ihrer Jugendorganisation auf vorläufigen Rechtsschutz abgelehnt.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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