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28.04.2024
28.04.2024
16663 Landgericht Köln

Verbrennen an heißer Suppe begründet für Fluggast erhebliches Mitverschulden

24.08.2021Verbrennt sich ein Fluggast an einer heißen Suppe, so haftet dafür nicht die Fluggesellschaft. Denn dem Fluggast ist in diesem Fall ein die Haftung ausschließendes erhebliches Mitverschulden anzulasten. Dies hat das Landgericht Köln entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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