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27.04.2024
27.04.2024
20889 Saarländisches Oberlandesgericht

Rotlichtverstoß verdrängt Betriebsgefahr und geringfügiges Verschulden des bei Grünlicht in Kreuzungsbereich Einfahrenden

23.06.2023Ein Rotlichtverstoß stellt ein grob fahrlässiges Verhalten dar und verdrängt daher regelmäßig die Betriebsgefahr und ein geringfügiges Verschulden des bei Grünlicht in den Kreuzungsbereich Einfahrenden. Dies hat das Oberlandesgericht des Saarlandes entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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