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02.10.2025
02.10.2025
27114 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Haftungsverteilung 4/5 zu 1/5 bei Kollision zwischen Bus nach Rotlichtverstoß und Wendemanöver durchführendem PKW

29.09.2025Kommt es zur Kollision zwischen einem Linienbus, der bei Rot mit leicht erhöhter Geschwindigkeit in einen Kreuzungsbereich einfährt, und einem PKW, welcher eine Linksabbiegespur zu einem Wendemanöver nach einem Gelblichtverstoß nutzt, ist eine Haftungsverteilung von 4/5 zulasten des Busfahrers und 1/5 zulasten des PKW angemessen, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG).Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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