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29.04.2024
29.04.2024
21321 Rechtsanwalt Aßmann

Urlaub im öffentlichen Dienst: Übertragung bei Erkrankung des Arbeitnehmers

09.08.2023Urlaub im öffentlichen Dienst: Übertragung bei Erkrankung des Arbeitnehmers09.08.2023Das Urlaubsrecht in Deutschland ist seit Jahren im Fluss. Das gilt besonders, bei Langzeiterkrankung über das Jahresende und das erste Quartal des Folgejahres hinaus.Früher war es in Deutschland so, dass auch bei einer Langzeiterkrankung über das Jahresende hinaus nicht genommener Urlaub zwar in das Folgejahr übertragen wurde, dann aber am 31. März verfiel. Das ist ausdrücklich so im Bundesurlaubsgesetz geregelt.Diese Rechtslage hat sich schon vor Jahren geändert und zwar durch europarechtliche Vorgaben. Danach verfällt bei Langzeiterkrankung jedenfalls der gesetzliche Mindesturlaub nicht am 31. März des Folgejahres, sondern erst ein Jahr später. Der ...Weiterlesen auf assbo.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf assbo.de
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