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27.04.2024
27.04.2024
21322 Rechtsanwalt Aßmann

Entgeltfortzahlung: Beweiswert der Arbeitsun­fähigkeits­bescheinigung

06.08.2023Entgeltfortzahlung: Beweiswert der Arbeitsun­fähigkeits­bescheinigung06.08.2023Bei Erkrankung des Arbeitnehmers kommt der vom Arzt ausgestellten Arbeitsun­fähigkeits­bescheinigung (sogenannter „gelber Schein“, ab 1.1.2023 digitaler Nachweis) eine große Bedeutung zu. Sie hat einen hohen Beweiswert dafür, dass wirklich eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit vorliegt und deshalb der Arbeitgeber Entgeltfortzahlung für die Dauer der Erkrankung,in der Regel für maximal sechs Wochen, leisten muss.Allerdings ist in der Rechtsprechung wiederholt entschieden worden, dass dieser Beweiswert erschüttert sein kann, wenn Umstände vorliegen, die ernsthafte Zweifel daran rechtfertigen, dass eine behauptete Arbeitsunfähigkeit wirklich auf ...Weiterlesen auf assbo.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf assbo.de
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