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27.05.2026
27.05.2026
28158 Rechtsanwalt Aßmann

Höhere Eingruppierung einklagen: Welche Darlegungspflichten Arbeitnehmer erfüllen müssen

27.05.2026Höhere Eingruppierung einklagen: Welche Darlegungspflichten Arbeitnehmer erfüllen müssenWer eine höhere tarifliche Eingruppierung und mehr Gehalt einklagen möchte, muss seine tatsächlichen Tätigkeiten detailliert darlegen. Das hat das Landesarbeits­gericht Niedersachsen in einer aktuellen Entscheidung bestätigt.Das Gericht stellte klar: Arbeitnehmer tragen im Eingruppie­rungsrechtsstreit grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast.Beschäftigte müssen genau vortragen:welche Tätigkeiten sie tatsächlich ausüben,wie viel Zeit auf die jeweiligen Aufgaben entfällt,welche Verantwortung sie tragen undwarum ihre Tätigkeit die Voraussetzungen einer höheren Entgeltgruppe erfüllt. ...Weiterlesen auf assbo.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf assbo.de
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