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10.05.2024
10.05.2024
21328 Rechtsanwalt Aßmann

Arbeitsrecht; Kein Gesetzlicher Urlaubsanspruch bei unbezahltem Sonderurlaub.

27.06.2019Arbeitsrecht; Kein Gesetzlicher Urlaubsanspruch bei unbezahltem Sonderurlaub.27.06.2019Das Bundesarbeits­gericht hat entschieden, dass für Zeiten unbezahlten Sonderurlaubs kein gesetzlicher Urlaubsanspruch besteht. Das gilt jedenfalls dann wenn ein Arbeitnehmer sich durchgehend für ein Kalenderjahr in Sonderurlaub befindetIm konkreten Fall war es so, dass eine Arbeitnehmerin nach mehrähriger Beschäftigung in der Zeit vom 1. September 2013 bis 31. August des Folgejahres einvernehmlich unbezahlten Sonderurlaub nahm, der dann noch um ein Jahr bis 31. August 2015 verlängert wurde. Nach Ende dieses Sonderurlaubs, also nach dem 1. September 2015 verlangte sie von ihrem Arbeitgeber, ihr den gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Arbeitstagen für das Kalenderjahr ...Weiterlesen auf assbo.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf assbo.de
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