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07.06.2026
07.06.2026
28203 Rechtsanwalt Aßmann

Arbeitgeber darf Homeoffice nicht ohne sachlichen Grund entziehen

07.06.2026Arbeitgeber darf Homeoffice nicht ohne sachlichen Grund entziehenKann ein Arbeitgeber Homeoffice einfach streichen? Mit dieser Frage musste sich das Arbeitsgericht Düsseldorf beschäftigen. Die aktuelle Entscheidung zeigt: Arbeitgeber dürfen eine bestehende Homeoffice-Regelung nicht ohne nachvollziehbare Gründe aufheben. Der Entzug von Homeoffice kann im Einzelfall sogar rechtswidrig sein.Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber enthält das Urteil wichtige Hinweise zum Umfang des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts und zur rechtssicheren Gestaltung von Homeoffice-Regelungen.Ein IT-Mitarbeiter arbeitete über mehrere Jahre hinweg regelmäßig zu etwa 50 Prozent im Homeoffice. Der Arbeitgeber ordnete jedoch plötzlich die vollständige Rückkehr ins Büro an. ...Weiterlesen auf assbo.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf assbo.de
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