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27.04.2024
27.04.2024
21324 Rechtsanwalt Aßmann

Mindestlohn - keine persönliche Haftung der GmbH-Geschäftsführer

26.07.2023Mindestlohn - keine persönliche Haftung der GmbH-Geschäftsführer26.07.2023Das BAG hat mit einem kürzlich veröffentlichten Urteil entschieden, dass der Geschäftsführer einer GmbH nicht persönlich gegenüber dem Arbeitnehmer der GmbH auf Schadenersatz haftet, wenn diese den Mindestlohn nicht gezahlt hat.Die Verpflichtung zur Zahlung des jeweils geltenden Mindestlohns ist in § 1 i.V.m. § 20 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) festgeschrieben. Der Mindestlohn beträgt derzeit 12 Euro pro Stunde und soll ab Januar 2024 auf 12,41 Euro steigen.Von dieser Verpflichtung zur Zahlung dieses Mindestlohns können die Arbeitsver­tragsparteien nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers abweichen. § 21 MiLoG enthält zudem eine Bußgeldvorschrift für den Fall, dass der ...Weiterlesen auf assbo.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf assbo.de
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