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10.05.2024
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21329 Rechtsanwalt Aßmann

Arbeitsrecht: Verfall von Urlaubsansprüchen – was ist zu beachten? BAG ändert seine Rechtsprechung

31.03.2019Arbeitsrecht: Verfall von Urlaubsansprüchen – was ist zu beachten? BAG ändert seine RechtsprechungZum Verfall von Urlaubsansprüchen am Jahresende hat das Bundesarbeits­gericht unter Berücksichtigung europarechtlicher Vorgaben seine Rechtsprechung geändert.Bisher war es so, dass der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub verfiel, wenn der Urlaub zum Jahresende nicht genommen war und der Urlaub auch nicht aus dringenden betrieblichen Gründen auf den Zeitraum bis 31. März des Folgejahres übertragen worden war. Dabei verfiel der Urlaub sogar dann der Arbeitnehmer den Arbeitgeber rechtzeitig aufgefordert hatte in den Urlaub zu gewähren, der Arbeitgeber dies aber nicht tat. Es ist nämlich Sache des Arbeitgebers im Rahmen des ...Weiterlesen auf assbo.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf assbo.de
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