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28.04.2024
28.04.2024
21323 Rechtsanwalt Aßmann

Befristung: Keine Verlängerungs­fiktion bei Urlaub über das Befristungsende hinaus

31.07.2023Befristung: Keine Verlängerungs­fiktion bei Urlaub über das Befristungsende hinausBefristete Arbeitsverhältnisse sind nicht selten. Meist handelt es sich dabei um Befristungen ohne einen bestimmten Rechtsgrund. Das Arbeitsverhältnis endet dann zu dem vereinbarten Befristungsende, ohne dass es noch einer Kündigung bedarf. Wird der Arbeitnehmer aber über das Befristungsende hinaus beschäftigt, verlängert sich das Arbeitsverhältnis aufgrund einer gesetzlichen Fiktion in § 15 Abs. 6 TzBfG auf unbestimmte Zeit. Es besteht dann also ein normales unbefristetes Arbeitsverhältnis, ohne dass die Vertragsparteien dazu noch eine Abrede treffen müssen. ...Weiterlesen auf assbo.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf assbo.de
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