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27.04.2024
27.04.2024
23416 Kanzlei Wrase

Übermittlung von Positivdaten an die SCHUFA ist rechtswidrig 

08.03.2024Die Übermittlung von sogenannten Positivdaten an die SCHUFA, die unter anderem Mobilfunkanbieter gern vornehmen, ist rechtswidrig. Das hat das Landgericht München festgestellt (LG München I, Urteil vom 25.04.2023, Az.: 33 O 5976/22). Im Fokus standen insbesondere die Mobilfunkanbieter Telekom, Telefonica und Vodafone. Geklagt hatte der vzbv (Verbraucherzentrale Bundesverband). Positivdaten dürfen nicht an Schufa übermittelt werden?… ᐅÜbermittlung von Positivdaten an die SCHUFA ist rechtswidrig Der Beitrag Übermittlung von Positivdaten an die SCHUFA ist rechtswidrig  erschien zuerst auf Anwalt für Urheberrecht, AI/KI- & Markenrecht, Datenschutz - Kanzlei Hamburg.Weiterlesen auf www.lawst.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.lawst.de
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