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22.05.2026
22.05.2026
28141 Bayerischer Verwaltungsgerichtshof

Presse hat nur teilweisen Auskunftsanspruch über Teilnehmer von Staatsempfängen beim „Ludwig-Erhard-Gipfel“

21.05.2026Die Presse hat keinen vollumfänglichen Anspruch gegenüber der Bayerischen Staatskanzlei auf Auskunft darüber, wer zu den beim "Ludwig-Erhard-Gipfel" veranstalteten Staatsempfängen eingeladen war und ob eine Einladung seitens der Bayerischen Staatsregierung oder seitens des ausrichtenden Unternehmens veranlasst wurde. Auskunft muss nur über die Namen und Funktionen der Personen erteilt werden, die tatsächlich an einem der Staatsempfänge teilgenommen und sich damit aus ihrer Privatsphäre in die Öffentlichkeit begeben haben. Dies hat der Bayerische Verwaltungs­gerichtshof entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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