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22.08.2025
22.08.2025
26391 Bayerischer Verwaltungsgerichtshof

Keine Auskunft an die Presse über den Namen eines Strafverteidigers in einem staatsanwaltlichen Ermittlungs­verfahren

21.08.2025Das Auskunftsinteresse der Presse am Namen eines Strafverteidigers kann im nichtöffentlichen staatsanwalt­schaftlichen Ermittlungs­verfahren zurückstehen. Denn das Interesse von Beteiligten und Allgemeinheit an der Wahrung der Anonymität in diesem Verfahrensstadium sowie der Schutz des anwaltlichen Mandatsgeheimnisses können schwerer wiegen als das Informati­onsinteresse der Presse. Dies hat der Bayerischen Verwaltungs­gerichtshof (BayVGH) entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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