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28.04.2024
28.04.2024
18689 Verwaltungsgericht Braunschweig

Tätigkeitsverbot für Luftfracht-Kontrolleurin

16.06.2022Für Kontrolleure von Luftfracht, also von Frachtsendungen, die auf Flugzeuge verladen werden sollen, gelten strenge Sorgfalts­anforderungen. Schon bei einem einmaligen schwerwiegenden Sorgfaltsverstoß bei der Kontrolle darf das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ihnen verbieten, weiter als Kontrolleur tätig zu sein. Dies hat das Verwaltungsgericht Braunschweig in einem Eilverfahren entschieden. Das VG hat damit den Eilantrag einer Kontrolleurin abgelehnt, die eine Frachtsendung als sicher eingestuft hatte, ohne sie vorher selbst überprüft zu haben.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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