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29.04.2024
29.04.2024
21065 Bundesfinanzhof

Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme haushaltnaher Dienstleistungen durch Mieter

19.07.2023Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Mieter Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerker­leistungen gemäß § 35 a des Einkommen­steue­rgesetzes (EStG) steuermindernd geltend machen können, auch wenn sie die Verträge mit den Leistungserbringern nicht selbst abgeschlossen haben.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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