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24.02.2026
24.02.2026
27772 Amtsgericht München

Klage eines Gartenbaubetriebs wegen unbestellter Leistungen abgewiesen

24.02.2026Zwei Nachbarn aus München wollten 2024 ihre Grundstücksgrenze bepflanzen. Sie suchten daher gemeinsam ein Gartencenter auf und ließen sich dort beraten. Es wurde ein handschriftlicher Plan erstellt und die Pflanzen durch die beiden Nachbarn gekauft. Eine Mitarbeiterin des Gartencenters wies die Nachbarn darauf hin, dass das Gartencenter selbst keine Pflanzungen vornehme, man aber mit einem externen Gartenbaubetrieb zusammenarbeite. Dieser könne die Arbeiten durchführen. Die Kontaktdaten wurden ausgetauscht.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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