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29.04.2024
29.04.2024
14969 Oberlandesgericht Schleswig-Holstein

Stealthing: Heimliches Entfernen des Kondoms bei Geschlechtsverkehr als sexueller Übergriff strafbar

03.05.2021Wer das Kondom während des Geschlechtsverkehrs heimlich entfernt und damit gegen den klar geäußerten Willen des Sexualpartners handelt (sog. Stealthing), kann sich wegen sexuellen Übergriffs gemäß § 177 Abs. 1 StGB strafbar machen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Täter in das Opfer ejakuliert. Dies hat das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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