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29.04.2024
29.04.2024
11990 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Schule kann Fehlverhalten von Schülern unabhängig von deren Strafmündigkeit ahnden

19.08.2020Für die Rechtmäßigkeit von Schulordnungs­maßnahmen ist nicht ausschlaggebend, ob der Schüler, dem ein Fehlverhalten vorgeworfen wird, auch strafrechtlich belangt werden kann. Auch strafunmündige Schüler bis 13 Jahren können mit einer Schulordnungs­maßnahme sanktioniert werden. Dabei kommt es nicht auf die Strafmündigkeit des Schülers an, sondern auf seine individuelle, nicht altersabhängige Einsichtsfähigkeit.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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