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27.04.2024
27.04.2024
20947 Verwaltungsgericht Düsseldorf

Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse wegen Mitführens einer Schreckschusswaffe in Schule ohne Besitz eines kleinen Waffenscheins und Überlassen der Waffe an Schüler

03.07.2023Nimmt ein Waffenbesitzer eine Schreckschusswaffe mit in die Schule ohne im Besitz eines Kleinen Waffenscheins zu sein, überlässt er die Waffe Schülern und bewahrt die Waffe in einer unverschlossenen Schreib­tisch­schub­lade seines Lehrertisches auf, so begründet dies seine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit, was den Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse nach sich ziehen kann. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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