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28.04.2024
28.04.2024
20590 Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg

Wettvermittlungs­stellen müssen Mindest­abstand­regelungen zu Spielhallen und Schulen einhalten

04.05.2023Das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg hat mehrere Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt, wonach Wettvermittlungs­stellen, die im Land Berlin ohne Erlaubnis betrieben werden und den Mindestabstand zu erlaubten Spielhallen (500 m) bzw. zu Schulen (200 m) nicht einhalten, vorerst schließen müssen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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