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27.04.2024
27.04.2024
21975 Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz

Glücksspiel­rechtliches Mindest­abstands­gebot für Wett­vermittlungs­stellen europarechtlich unbedenklich

27.09.2023Die Regelung im Landes­glücksspiel­gesetz, wonach Wett­vermittlungs­stellen einen Mindestabstand von 250 Metern Luftlinie zu einer öffentlichen oder privaten Einrichtung, die überwiegend von Minderjährigen besucht wird, einhalten müssen, ist mit Unionsrecht vereinbar. Dies entschied das Ober­verwaltungs­gericht Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem Eilverfahren.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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