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22.08.2025
22.08.2025
26393 Verwaltungsgericht Düsseldorf

Wettvermitt­lungsstellen müssen untereinander Mindestabstand einhalten

22.08.2025Wettvermitt­lungsstellen müssen zu anderen Wettvermitt­lungsstellen einen Mindestabstand von 100 Metern einhalten. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden und damit die gemeinsame Klage einer Veranstalterin von Sportwetten und einer Wettvermittlerin abgewiesen.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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